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Warum eine Genossenschaft?kleine Gemeinschafts-Photovoltaikanlagen - sogenannte Bürgersolaranlagen - werden in der Regel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Der größte Vorteil dieser Rechtsform ist der geringe Bürokratische Aufwand für Gründung und Betrieb der Gesellschaft, ein schwerwiegender Nachteil ist die unbegrenzte gesetzliche Haftung jedes GbR Mitglieds. Ein weiterer Nachteil ist, dass für jede neue Anlage eine neue Gesellschaft gegründet werden muss. Der geplante Bau einer 60 kWp PV-Anlag auf der Montessorischule und das Ziel in Potsdam regelmäßig weitere PV-Anlagen zu bauen, war für den Potsdamer Solarverein Anlaß, sich über alternative Gesellschaftsformen Gedanken zu machen. Aus vielerlei Gründen erschien die Gesellschaftsform der eingetragene Genossenschaft für diese Zwecke am besten geeignet:
Die Gründung der Neue Energie Genossenschaft erfolgte im April 2008 durch 8 Gründungsmitglieder. Bevor eine Genossenschaft jedoch die Geschäfte und neue Mitglieder aufnehmen kann, muss sie noch mehrere Hürden nehmen: Zum einen die Gründungsprüfung des Geschäftsplans durch einen Genossenschaftsverband, diese Prüfung meisterte die NEG bereits im Mai 2008. Zum Anderen die Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Potsdamer Amtsgericht. Ende Juli konnte auch hier Erfolg gemeldet werden. Die Neue Energie Genossenschaft ist somit geschäftsfägig und kann jeder Zeit neue Mitglieder aufnehmen.
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